Dr.Edmund Berndt

Atterseestr.57

4860 Lenzing

 

                                                                                         Lenzing, am 31.5.97

Sehr geehrter Herr Vizekanzler Dr.Schüssel!

 

 

Heute im Apothekenbereitschaftsdienst habe ich den „61. Nachtrag und Berichtigung zur Sammlung der Gesetze und Verordungen für den österreichischen Apotheker * “ (Gewicht: 117,9 g) in die für alle Apotheken vorgeschriebene, nunmehr 3 bändige Gesetzessammlung, übernommen und habe die jeweiligen Blätter getauscht etc.. Der Arbeitsaufwand dafür beträgt zirka 1 Stunde.

 

Alle paar Monate, also 4-6x pro Jahr, darf ich das tun, und mich so an Ihrer und Ihrer Kollegen Arbeit sowie der Ihrer Vorgänger erfreuen. Unter der Annahme, daß es diesmal nur eine durchschnittliche Änderung war, darf ich Ihnen zur Kenntnis bringen, daß ich in meiner kurzen nur 8-jährigen Berufszeit als selbstständiger Apotheker nunmehr zirka 4 (vier) Kilogramm Gesetzespapier in insgesamt 40 Stunden eingeordnet und entsorgt habe.

 

Pro Jahr und Apotheke können 0,5 kg relevante Gesetze angenommen werden, woraus sich ergibt, daß in den letzten 10 Jahren an die 5 Tonnen (= 1 volle LKW Ladung) Gesetzestexte in 50.000 (fünfzigtausend) Arbeitsstunden in den österreichischen Apotheken sorgfältigst sortiert abgelegt und entsorgt wurden.

 

Um Ihnen einen zumindest kleinen Teil-Eindruck nicht zuletzt auch Ihrer Tätigkeit und Mitverantwortung zu verschaffen, darf ich Ihnen die alten Gesetzesblätter zur persönlichen Entsorgung mit der Hoffnung überlassen, daß auch Sie die Erregung verspüren, die ich nach jeweils einer Stunde Arbeit mit diversen Gesetzen und Verordnungen spüre.

 

Mit dem Gesetz entsprechender Hochachtung

Dr. Berndt, Apotheker und Untertan

 

 

 

 

* sollte richtig heißen:  ..... für die östereichische Apotherkerin und den österreichischen Apotheker

               Ich ersuche den „Geschlechtsfehler“ im Sinne der Gleichberichtigung im Titel der Sammelberichtigung zu entschludigen, und darf Ihnen versichern, daß ich mich für die Berichtigung desselben einsetzen werde, damit diesbezüglich erweiternde gesetzliche Regelungen nicht noch extra Ihre und Ihrer Kolleg(inn)en Kapazität beeinträchtigt.