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Project: Internal Remaining Budget: 1.500 EURO
  SUZUKI Vitara: unbrauchbare Klimaanlage / unusable Aircondition  


Anfrage an Dr. Forsthuber, Anwalt in Baden bei Wien, um Rechtsunterstützung zwecks Einleitung eines Mängelrüge-Verfahrens bzw. einer Ersatzbeschaffung.


Wir fahren seit 2 Jahren einen Suzuki Grand Vitara mit einer Klimaanlage. Leider funktioniert diese Klimaanlage nur, wenn es nicht ganz so heiß ist. Wenn es mehr als 30° Außentemperatur hat, fällt die Klimaanlage aus.
Der Sinn und Zweck einer Klimaanlage ist es aber, dann zu kühlen, wenn es besonders heiß ist.
Dieses Fehlverhalten (bzw. dieser Mangel) ist auch bei anderen Fahrzeugen des gleichen Typs und der gleichen Leistung von der Vertragswerkstätte Thurner / Piringsdorf festgestellt worden.

Dieser Mangel wurde bereits am 28. 9.2002 an Suzuki Austria (Salzburg) gemeldet.


----- Original Message -----
From: Reinisch
To: averkauf@suzuki.at
Sent: Saturday, September 28, 2002 9:34 AM
Subject: nicht behebbare Maengel an Klimaanlage, Mangel-Befund liegt bei

An die Geschäftsleitung SUZUKI Austria.
Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Sommer 2001 wurde von unserer Suzuki-Werkstätte (Thurner / Piringsdorf / Burgenland) in unseren Suzuki Grand Vitara eine Klimaanlage eingebaut. Bei der ersten wirklich großen Hitze hat die Klimaanlage leider versagt. Ein bereits am 14.9.2001 übergebener Befund des Mangels liegt dieser Mail bei.

Seit Sommer 2001 versucht die Werkstätte den Mangel mit wenig Erfolg zu beheben. Da es sich eindeutig um einen technischen Mangel (entweder aus Unterdimensionierung der Anlage oder aus falscher (frühzeitiger) Abregelung der Steuerung ) handelt, ersuchen wir Sie nun, eine Mangelbehebung binnen 4 Wochen vorzunehmen.
Der Suzuki Vertragspartner verweist auf unzureichende Unterstützung seitens Suzuki (Österreich). Da die Werkstätte hier von Ihrer Zuarbeit abhängig ist, dürfte die Verantwortung für die Mängelbehebung wohl bei Ihnen liegen.
Da der Mangel nur bei starker Hitze auftritt, wird eine Überprüfung der von Ihnen durchzuführenden Mangelbehebung erst in 2003 erfolgen können. Wir gehen davon aus, daß die Garantieansprüche bis zur Behebung der Mängel bestehen bleiben.
Bitte ersparen Sie uns weiteren offiziellen Schriftverkehr und teilen Sie uns mit, wie/wann die Mangelbehebung erfolgen wird.




Mitte Juni 2003 hat ein Spezialist (?) von Suzuki Salzburg diesen Mangel vor Ort besichtigt und festgestellt.
Doch wurde der Mangel nicht behoben, sondern die Verantwortung an den Vertragspartner Thurner / Piringsdorf geschoben.
Mit einer Behebung des Mangels ist erfahrungsgemäß nicht zu rechnen.

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