Die POLIZEI, Dein Freund und Helfer

Vorbeugen oder Abzocken??

Alles eine Frage der Bürgernähe
 
 
----- Original Message -----
From: Franz Reinisch
To: bpdsw.schwechat@polizei.gv.at
Cc: ministerbuero@bmi.gv.at ;
Hödl Piaty Müller-Mezin Schoeller Rechtsanwälte GmbH Sent: Saturday, December 31, 2011 9:00 AM
Subject: Die Polizei, dein Freund und Helfer


Fehlerhafte Straferkenntnis GZ S 12298/11

Sehr geehrter Herr Otto Palecek, guten Tag,

ich habe die STRAFERKENNTNIS zur GZ S 12298/11 vom 7.12. 2011 erhalten und auch die Geldstrafe von 54.-- Euro bezahlt; gegen die vorgeworfenen Beschuldigungen gibt es ja, wie bereits in meiner Einspruch vom 23.5.2011 beschrieben, nichts entgegenzusetzen.
Völlig unklar ist, warum SIE glauben, 5,40 Euro als Beitrag für die Kosten des Strafverfahrens unter Hinweis auf § 64 VStG anzusetzen. Wir haben den Betrag im voreilenden Gehorsam ebenfalls bezahlt, fordern Sie aber auf, diesen Betrag UMGEHEND an unser Konto rückzuüberweisen.
Sie haben mir am 17.5.2011 eine von IHNEN FEHLERHAFT datierte STARFVERFÜGUNG geschickt;
Ich habe dagegen formal Einspruch erhoben, weil SIE JA einen FEHLER GEMACHT HABEN.
Gegen die Straftat gab es keine Einsprüche, lediglich ein umfangreiches Aufzeigen meiner Befindlichkeit über so viel Arroganz und Bürgerfeindlichkeit. Haben Sie doch tatsächlich VIELEN anderen Straftätern auch innerhalb der Fahrverbotszone aufgelauert und keineswegs versucht, weitere STRAFTATEN zu verhindern, sondern es vorgezogen, unbescholtene Bürger abzuzocken. Wieviele Morde inzwischen in Wien und Niederösterreich passiert sind, habe ich noch nicht genau ermitteln können, steht aber hier auch nicht zur Diskussion.
Am 17. Juni habe ich dann Ihre korrigierte Aufforderung zur Rechtfertigung erhalten. Darin habe ich KEINE EINWÄNDE erhoben, wie sollte ich auch, bin ich doch tatsächlich an dem nun richtigen Datum in die Fahrverbotszone eingefahren, in der Sie schon andere Lenker bestraft haben und sich bereits eine lange Reihe der Zahlenden gebildet hat. Bildmaterial liegt vor.
ALSO: KEINE EINWÄNDE.
Warum denken Sie, daß ich einen Anteil der Kosten des Strafverfahrens zahlen soll, weil Sie sich im Datum vertan haben?? SIE haben einen Fehler gemacht, dagegen haben wir beinsprucht. Wenn Sie also schon per Verfahren (Geschäftsprozess) unter Bezugnahme auf §64 VStG angehalten sind, einen Anteil der Kosten lt. §64 VStg anzusetzen, dann doch wohl unter Berücksichtigung IHRES FEHLER höchstens die mindestens vorgeschriebenen 1,50 Euro.
Ich ersuche also um Rücküberweisung des Betrages von 5,40 Euro, da der Einspruch ja wegen IHRES FEHLERS entstanden ist
Weiters wäre es nett gewesen, im Sinne des "Freunds und Helfers", als der die Polizei (früher eben) betrachtet wurde, auch auf IHREN FEHLER bei der falschen Ausstellung der Strafverfügung einzugehen. Sie hätten sich ja nicht gleich entschuldigen müssen, aber ein kleiner Hinweis, daß nicht nur ich einen Fehler begangen habe, indem ich in die Fahrverbotszone eingefahren bin, sonder auch Sie, weil Sie wichtige Daten verschlampt haben.
Noch netter wäre es gewesen, wenn Sie erklärt hätten, daß dieses Abzocke so in Zukunft nicht mehr passieren wird, sondern die Beamten auch in diese Richtung sensibilisiert werden und eben mehr auf PRÄVENTION als auf Abzocke hin arbeiten werden. Es wäre ja nichts dabei gewesen, wenn einer Ihrer Kassierer (zwei haben ja kassiert) schon an der Einfahrt zum Fahrverbot gestanden wäre und die ANGEHENDEN STRAFTÄTER gewarnt und BELEHRT hätten.
Hätte mit Sicherheit einen höheren Lerneffekt erzielt, als dieses Abkassieren. Das schürt nur den Hass des wachsenden Wutbürgers.
Mein Aufwand für die Korrektur Ihrer Fehler beläuft sich mittlerweile auf 4 Stunden. Dies entspricht einem Honorar von 450,-- Euro lt. akt. Preisliste (ttp://www.lis-og.com//projekte/preise.html )
Ich ersuche um Stellungnahme. Der Bürger ist NICHT der Tellerwäscher des Staates
(Zitat Prof. Dr. Leopold Kohr, Weniger Staat, ISBN-13: 978-3701310890).


Franz Reinisch
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Dr. Hödl


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