Die Datenschutzbehörde 

sorgt für die Einhaltung des Datenschutzes in Österreich.
 


Soweit die Eigendefinition!

 

Wer jemals eine Eingabe bei der Österreichischen Datenschutzbehörde eingebracht hat, weiß, daß es nicht ganz so einfach ist, seine Daten unter Schutz gestellt zu bekommen.

Ist der Beschuldigte gar ein Landeshauptmann, wie in meinem Fall der Herr Doskozil, wird alles sehr mühsam.
Selbst die Einschaltung eines Anwaltes hat nicht dazu geführt, daß die Behörde (DSB) gegen den Landeshauptmann aktiv wird.
Wittern wir hier gar voreilenden Behördengehorsam?

Als Normunterworfener wünscht man sich ja eine Behörde, die einem dabei hilft, ein Problem, in diesem Fall ein Datenschutzproblem zu lösen.
Es ist aber eher so, wie wir es auch von anderen, staatlichen „Service-Dienstleistern“ kennen: Zermürbend!

Als Vergleichs-Beispiel möchte ich die Forschungsverhinderungsanstalt nennen, wie sie im Volksmund treffend genannt wird.
Die Forschungsförderungsanstalt (Sensengasse in Wien mit (lt. Web) über 1700 „Beschäftigte“, von denen viele sich ausschließlich mit Förderanträgen beschäftigen)
hilft auch nicht bei der Verfassung von Förderanträgen, sondern veranstaltet gar KURSE zur „erfolgreichen Antragsstellung“, statt die Antragswege zu vereinfachen.
Würden, sagen wir mal, 800 Leute und Innen sich mit der Vereinfachung der Förderanträge beschäftigen, würde die Forschung einen RIESEN SCHRITT in Österreich machen.

Bei der Datenschutzbehörde ist es genauso.
Man wird solange mit Formalitäten gequält, bis man dann schlußendlich auf seinen Datenschutz pfeift.
Helfen, oder gar eigeninitiativ Schritte zu setzen ist nicht die große Stärke der Behörde. Vermutlich auch gar nicht so angedacht.

 

Aber jetzt kommt‘s:

Die Datenschutzbehörde ist so auf ihren tollen Datenschutz fixiert, daß sie sogar Mails löscht,
ohne sie überhaupt zu lesen.
Vermutlich um sicherzugehen, daß man keine Datenschutzverletzung begeht.
 Es gilt die Unfähigkeitsvermutung!!


 

Beweis 1:
Es ging um eine Datenschutzverletzung der Energie-Steiermark mit frechem Verhalten des beteiligten Mitarbeiters
und einer Falschaussage, daß die Daten bereits gelöscht wurden.

Das ist aber in diesem Fall belanglos, es geht ja vielmehr darum, daß der Herr Schmidl (angeblich gar der Leiter der Datenschutzbehörde)
mir schriftlich bestätigt, daß er meine Mail gelöscht hat, ohne sie zu lesen.
Und natürlich auch ohne daß er oder einer seiner Mitarbeiter tätig geworden sind.
Das hat er mir nicht bestätigt; das kann man aber aus der Löschung schließen.

 

Von: Schmidl Matthias <Matthias.Schmidl@dsb.gv.at>
Gesendet: Montag, 15. Juli 2024 09:12
An: Franz Reinisch (maint.at) <franz.reinisch@maint.at>
Betreff: Nicht gelesen: Beschwerde über das rotzfreche Telefonverhalten HEUTE + Löschung gemäß DSGVO + Die Lüge des Herrn XXXXXXXX

Ihre Nachricht

   An: Schmidl Matthias

   Betreff: WG: Beschwerde über das rotzfreche Telefonverhalten HEUTE  + Löschung gemäß DSGVO + Die Lüge des Herrn XXXXXXXX
   Gesendet: Mittwoch, 3. Juli 2024 10:13:29 (UTC+01:00) Brüssel (Bruxelles, Brussels), Kopenhagen (København), Madrid, Paris

 wurde am Montag, 15. Juli 2024 09:12:13 (UTC+01:00) Brüssel (Bruxelles, Brussels), Kopenhagen (København), Madrid, Paris
ungelesen gelöscht.

Der Name des Lügners wurde ausge-XXXXXXXXt; man will ja mit diesem Memo keine Datenschutzverletzung riskieren!

Man sollte eben besser doch zum Schmied gehen, statt zum Schmidl.
Diesen aufgelegten Spruch muß er sich wohl gefallen lassen, der Herr Schmidl, Leiter der Datenschutzbehörde und Doktor gar.
Aber wo ist er?  Der Schmied?

 Ein abschließender Schriftverkehr zur Klärung der Löschaktion ist noch ausständig.
Mein Anwalt wartet schon, will er doch auch von etwas leben! Ist ja nicht das Erste Mal.
Die Volksanwaltschaft weiß wovon ich rede. Auch die haben gelöscht!!
ggf. fragen Sie dort nach, lieber Herr Schmidl.  Oder ist auch das zu peinlich?? Als Datenschutzbehörde??

 

Nachtrag: 30.9.2024:
Heute schreibt die Qualitätszeitung (?) Der Standard, daß meine Mail ungelesen gelöscht wurde.
Österreich: Land der Hämmer!!!!

Hier meine Mail als Antwort an die Redaktion des niedrigen Standards:

 

 

Von: Franz Reinisch (maint.at) <franz.reinisch@maint.at>
Gesendet: Montag, 30. September 2024 12:21
An: chefredaktion@derstandard. at <chefredaktion@derstandard.at>; redaktion@derStandard.at; michael.voelker@derStandard.at; Gerold.Riedmann@derstandard.at
Cc: bad_performer_detection@maint.at; franz.reinisch@gerichtsmedizinwien.at
Betreff: Datenschutzbehörde als Eichmaß für Inkompetenz!!

 

Guten Tag liebe Redaktion des (niedrigen) Standards,

ich weiß schon, daß es nicht ganz einfach ist, Eure Aufmerksamkeit zu kriegen, aber EURE  untenstehende Mail ist

ein Hinweis, daß Ihr nicht nur träge, sondern auch (ebenfalls, wie die Datenschutzbehörde) strohdumm seid.  In rot markiert!!

Ich berichte darüber, daß die strohdumme (sic)  Datenschutzbehörde dem Bürger mitteilt, daß seine Mals ungelesen gelöscht werden!!!

Daß sie (die Datenschutzbehörde) die Mails löschen, ist mir ja grundsätzlich egal, aber es dem Bürger mitzuteilen ist eben STROHDUMM.
Der Herr Schmidl ist der Scheff (sic) dort!! Sonst wäre er ja ein Schmied!

Jetzt teilt IHR MIR heute MIT, daß meine Mail ungelesen gelöscht wurde.
STROHDUMM zum QUADRAT sozusagen.

Entschuldigt Euch gefälligst für Eure Inkompetenz, zumindest was die Mailverwaltung betrifft.

Franz Reinisch

Ehemaliger Unternehmensberater

Ehemaliger ger. beeideter Sachverständiger

Ps
diese Mail kommt auch gleich ins Netz, damit Jedermann und Frau) sehen kann, was Ihr für Experten seid!!!

Hier als: Was bisher geschah. Der Standard beteiligt sich  an der schwachen Leistung.
http://www.maint.at/memos/memo_20240715_Datenschutzbehoerde.htm

Pps
und auch an die anderen Experten von der Presse

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Von: Standard Red. Chefredaktion <chefredaktion@DerStandard.at>
Gesendet: Montag, 30. September 2024 11:23
An: Franz Reinisch (maint.at) <franz.reinisch@maint.at>
Betreff: Not read: die Datenschutzbehörde als Eichmaß für Inkompetenz!! // nun auch noch GZ D124.1655/24

Ihre Nachricht

   An: Standard Red. Chefredaktion
   Betreff: die  Datenschutzbehörde als Eichmaß für Inkompetenz!!  // nun auch noch GZ D124.1655/24
   Gesendet: Freitag, 2. August 2024 12:04:15 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rome, Stockholm, Vienna

 wurde am Montag, 30. September 2024 11:22:43 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rome, Stockholm, Vienna
ungelesen gelöscht.

 

Dieses Memo geht bei ausreichendem Interesse an den Blog für Schlechtleistung und Amtsüberheblichkeit: https://saegezahn.substack.com/
und anschließend in den 3.Band der Sägezahn-Trilogie.