Seit der kommentierten Ausgabe des österreichischen Luftfahrtgesetzes durch Wiesenwasser / Halbmayer
im Jahre 1972 wurde keine (wesentliche) Veröffentlichung in diesem Fachgebiet durchgeführt.
In diesem Sommer hat aber ein richtiges Wettrennen um die Gunst der Luftrechtinteressierten stattgefunden.
Auf dem Sektor herkömmliche Medien (Papier) wurden gleich zwei Veröffentlichungen gemacht:
Der Verlag Österreich der Österreichischen Staatsdruckerei im Juli 1998: Luftfahrtrecht Dr. Schäfer öS 998.- gebunden, 854 Seiten |
Der Verlag ORAC im August 1998: Österreichisches Luftrecht I und II Dr. Herwig Bauer Dr. Kurt Lichtl Loseblattsammlung |
Im Bereich neuer Medien (Internet und CDs) kann man zum einen eine Sammlung des geltenden
Bundesrechtes auf CD nennen (Verlag Österreich), zum anderen natürlich das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS im Internet).
Auf der CD mit dem gesamten geltende Bundesrecht (Stand 12/97) ist eine gute Strukturierung
angeboten, die es erlaubt, das Thema Luftrecht (oder auch andere Fachbereiche) gut abzugrenzen
Strukturierung auf der CD |
Beispielhafter Text aus der CD Aufsicht § 4. (1) Der Österreichische Aero Club unterliegt bei der Besorgung der gemäß § 1 übertragenen Angelegenheiten der Aufsicht des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr. Dieser kann die Austro Control GmbH zur Unterstützung bei der Ausübung der Aufsicht heranziehen. (2) In den auf Grund dieser Verordnung übertragenen Angelegenheiten kann in begründeten Fällen eine Beschwerde an das Präsidium des Österreichischen Aero Clubs erhoben werden. Dieses hat innerhalb von sechs Wochen die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung des behaupteten Mißstandes zu setzen. (3) Wenn eine Beschwerde gemäß Abs. 2 ohne Erfolg geblieben ist, kann eine Aufsichtsbeschwerde an den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr erhoben werden. |
Sowohl die CD Bundesrecht als auch das "RIS im Internet" wird mit Daten aus dem "alten" RIS
gespeist, und die sind nun mal leider: NUR TEXT
Daher trifft man zum einen des öfter den Hinweis: Abbildung nicht darstellbar, es wird auf
die gedruckte Form verwiesen.
Dasselbe gilt auch für Tabellen. Tabellen mit Formatierung durch Leerzeichen ist für
die Weiterverarbeitung nicht wirklich verwendbar.
Moderne Online-Datenbanken können einen großen Teil dieser Unzulänglichkeit
ausschließen. Eine Übersicht der frei zugänglichen Rechts-Datenbanken finden Sie im Anhang.
Aus dem Bereich der Elektronischen Online Rechtsdatenbanken gibt es über ein interessantes
EUREKA Projekt zu berichten. Die LIS Luftfahrt Informatik Service oeg hat gerade zur rechten
Zeit mit dem EUREKA Projekt frischen Wind in die Luftrechts-Szene gebracht.
In der ersten Stufe wurde bereits realisiert:
In der 2.Stufe erfolgt gerade eine Erweiterung der Suchmethodik durch den Einsatz von linguistischen Methoden; z. B.:
In der 3. Stufe geht es um Verrechnung via Cyber-Cash oder SET (secure electronic transfer), um die Erstellung von Themen-CDs aus der Datenbank und um die Treffermarkierung in Bildern.
Derzeit sind folgende Bundesnormen beispielhaft in die Datenbank importiert worden.
Benennung der Norm |
Inhalt |
Anzahl §§/Anlagen |
1. Luftverkehrsregeln 1967 |
(Tabellen und Bilder) |
88 |
2. Luftfahrtgesetz |
252 |
|
3. Zivilflugplatz-Verordnung |
(Farbbilder) |
122 |
4. Eisenbahnenteignungsgesetz |
(keine fachliche Nähe zur Luftfahrt) |
53 |
5. Übertragung von Zuständigkeiten an den Österreichischen Aero Club |
13 |
|
6. Luftverkehr, dt. Reichsgesetz |
(Gültigkeit, bzw. ersetzt durch) |
123 |
7. Zivilluftfahrtpersonalverordnung |
170 |
|
8. Zivilluftfahrzeug- und Luftgerät Verordnung 1983 |
69 |
|
9. Zivilluftfahrzeug- und Luftgerät Verordnung 1985 |
70 |
Bei entsprechender Unterstützung aus "Fliegerkreisen" könnten zusätzlich zu
Gesetzestexten auch Verfahrensrichtlinien der JAA veröffentlicht, soweit keine
Schutzrechte verletzt werden.
Darüber hinaus kann diese Datenbank als Informationsquelle (Clipboard) für ALLE
aktuellen Meldungen (auch außerhalb von Gesetzestexten) dienen.
Diese Datenbank könnte letztendlich dazu führen, daß die beteiligten (bzw.
unbeteiligten) Ämter, Behörden und Vereine an EINEM Strang ziehen und nicht
gegeneinander arbeiten, wie dies an der Veröffentlichung von zwei Printmedien zum
gleichen Zeitpunkt (bei nur geringen wirtschaftlichen Erfolgsaussichten) demonstriert wurde.
Zur Absicherung der inhaltlichen Vervollständigung des Prototypen wird versucht, eine
der beteiligten Universitätsinstitute oder einen kommerziellen Anbieter dafür zu
interessieren. Eine Beteiligung des Verkehrsministeriums, der Austro Control, des Aero Clubs
oder eine der Fluggesellschaften wäre hier durchaus denkbar.
LIS Luftfahrt Informatik Service Reinisch oeg |
Inhalt, Internetlösung und Projektleitung |
ABC System GmbH Bad Camberg |
Linguistik und Thesauruskomponenten |
Tellux Karlsruhe |
Internet-Shop und Kreditkartenabrechnung |
CCS Zürich |
Treffermarkierung in TIFFs und PNGs |
KnowledgeView London |
CD-Produktion |
Autodata Brüssel |
EUDOR-Koppelung und SGML Beratung |
Österreichische Staatsdruckerei |
BGBl-Koppelung und Beratung |
Weitere Partner sind herzlich willkommen.
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